Ärztekammer

Die für die APPM zuständige Ärztekammer ist die Landesärztekammer
Hessen:

Landesärztekammer Hessen
Im Vogelsgesang 3
60488 Frankfurt am Main
Postfach 90 06 69
60446 Frankfurt am Main
 
Fon: 069 97672-0
Fax: 069 97672-128
E-Mail: info(a)laekh.de

Der Vorstand der APPM ist bei der Landesärztekammer Hessen für die Weiterbildung im Erwerb der Zusatzbezeichnung „Psychotherapie“ ermächtigt. Die Weiterbildung zum ärztlichen Psychotherapeuten wird durch die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer geregelt. Seit 2005 kann die Zusatzbezeichnung nur in Verbindung mit einer Facharztbezeichnung geführt werden („fachgebunden“). Für Ärztinnen und Ärzte, die ihre Weiterbildung vor 2005 begonnen haben, gilt allerdings ggf. eine Übergangsregelung, deren Gültigkeit im Einzelfall mit der Ärztekammer geklärt werden muss.

Im folgenden geben wir die Inhalte der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Hessen für den Erwerb der Zusatzbezeichnung Psychotherapie wieder (Stand: 01.07.2010). Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Wiedergabe der Weiterbildungsordnung wird keine Haftung übernommen. Maßgebend ist allein der im Hessischen Ärzteblatt abgedruckte Text.

WEITERBILDUNGSORDNUNG ZUSATZBEZEICHNUNG PSYCHOTHERAPIE – FACHGEBUNDEN –

Die Inhalte der Zusatz-Weiterbildung fachgebundene Psychotherapie sind integraler Bestandteil der Weiterbildung zum Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Psychiatrie und Psychotherapie und Psychosomatische Medizin und Psychotherapie.

DEFINITION:
Die Zusatz-Weiterbildung fachgebundene Psychotherapie umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung und psychotherapeutische indikationsbezogene Behandlung von Erkrankungen des jeweiligen Gebietes, die durch psycho-soziale Faktoren und Belastungsreaktionen mit bedingt sind.

WEITERBILDUNGSZIEL:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in fachgebun-dener Psychotherapie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und
Weiterbildungsinhalte sowie der Weiterbildungskurse.

VORAUSSETZUNG ZUM ERWERB DER BEZEICHNUNG:
Facharztanerkennung. Weiterbildungszeit: Die Weiterbildungszeit ist unter den Weiterbildungsinhalten aufgeführt. Die Weiterbildung findet unter Anleitung eines Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Abs. 1 statt.

WEITERBILDUNGSINHALT:
Fachgebundene Erkennung und psychotherapeutische Behandlung gebietsbezogener Erkrankungen.
Die Weiterbildung erfolgt entweder in der Grundorientierung psychodynamisch/ tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie oder in Verhaltenstherapie.
Die APPM bildet in der Grundorientierung psychodynamische/ tiefenpsychologische Psychotherapie aus. Hierfür gelten folgende Richtlinien:

Theoretische Weiterbildung:

  • 120 Stunden in Entwicklungspsychologie und Persönlichkeitslehre, Psychopharmakologie, allgemeine und spezielle Neurosenlehre, Tiefenpsychologie, Lernpsychologie, Psychodynamik der Familie und Gruppe, Psychopathologie, Grundlagen der psychiatrischen und psychosomatischen Krankheitsbilder, Einführung in die Technik der Erstuntersuchung, psychodiagnostische Testverfahren
  • Indikation und Methodik der psychotherapeutischen Verfahren
  • 16 Doppelstunden autogenes Training oder progressive Muskelentspannung oder Hypnose
  • 15 Doppelstunden Balintgruppenarbeit oder patientenbezogene Selbsterfahrungsgruppe

Diagnostik:

  • zehn dokumentierte und supervidierte Erstuntersuchungen

Behandlung:

  • 15 Doppelstunden Fallseminar
  • 120 Stunden psychodynamische/tiefenpsychologische supervidierte Psychotherapie, davon drei abgeschlossene Fälle
  • Selbsterfahrung: 100 Stunden Einzel- bzw. Gruppenselbsterfahrung. Die Selbsterfahrung muss im gleichen Verfahren erfolgen, in welchem die Grundorientierung stattfindet.

Übergangsbestimmung: Kammerangehörige, die bei Inkraft treten dieser Weiterbildungsordnung die Weiterbildung im Bereich Psychotherapie begonnen haben, können diese nach den Bestimmungen der bisher gültigen Weiterbildungsordnung abschließen. Die konkreten Richtlinien entnehmen Sie bitte in der Weiterbildung der Landesärztekammer Hessen. Diese wird Ihnen auf Wunsch postalisch zugesandt (Postanschrift s.o.) und kann unter www.laekh.de eingelesen werden.

 

 

In der Zeit der hessischen Schulferien finden keine Seminare statt.

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Der aktuelle Ausbildungszyklus läuft seit Februar 2021 und endet voraussichtlich Juni 2024. Ein Quereinstieg ist nach Absprache möglich.

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